Die wichtigste Änderung wird vor allem die Mannschaftssportlerinnen- und sportler im kontaktintensiven Sport freuen:
Für Kleingruppen bis zu 30 Personen wird das Abstandsgebot aufgehoben. Damit sind Trainings- wie auch Spielbetrieb und auch Wettbewerbe wieder möglich. Auch Spiel- und Sportgruppen im öffentlichen Raum (z.B. Bolzen im Park, private Jogging- oder Walkingrunden etc.) können sich in festen Gruppen bis zu 30 Personen wieder ohne zwingend 2 Meter Abstand gemeinsam betätigen. Die hierfür notwendige Dokumentation der Kontaktdaten stellt dabei trotz der größeren Gruppen sicher, dass mögliche Infektionsketten dennoch nachvollzogen werden können.
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